Umwandlung einer UG in eine GmbH - mit Gesellschaftsmitteln

Die GmbH schafft Vertrauen bei Kunden und Banken

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Umwandlung einer UG in eine GmbH - mit Gesellschaftsmitteln

Um eine Umwandlung (im Fachjargon auch: Erstarkung) einer UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH – mit Gesellschaftsmitteln – vorzunehmen, ist eine vorherige Prüfung der letzten Bilanz erforderlich.


Sie haben eine UG (haftungsbeschränkt) und möchten in eine GmbH wechseln?


In den häufigsten Fällen wird der Wechsel durch die Umwandlung mit Gesellschaftsmitteln gemacht. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Es muss kein „neues“ Geld eingezahlt werden. In der letzten Bilanz muss allerdings ein Eigenkapital von mindestens 25.000,00 Euro ausgewiesen werden.


Was sind die Vorteile einer GmbH gegenüber eine UG (haftungsbeschränkt)?


Die GmbH schafft Vertrauen bei allen Geschäftspartnern. Außerdem gelten nicht mehr die Regeln zur Bildung von Rücklagen – die Gesellschafter können die Gewinne frei verwenden. Die Haftung verändert sich lediglich im Umfang der Kapitalerhöhung.


Worauf muss bei der Umwandlung einer UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH mit Gesellschaftsmitteln geachtet werden?


Die letzte Bilanz muss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Die Prüfung darf keine Einwendungen gegen die Gesetzes- und Satzungsmäßigkeit ergeben haben. Die Bilanz darf zum Zeitpunkt der Anmeldung im Handelsregister nicht älter als 8 Monate sein. Sollte die Bilanz älter sein, muss eine Zwischenbilanz aufgestellt werden.

Was muss bei der Umwandlung in eine GmbH gemacht werden? Schritt für Schritt.

Eigenkapital prüfen – am besten gemeinsam mit dem Steuerberater: Das Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen und Bilanzgewinn) muss mindestens EUR 25.000,00 betragen.

Wirtschaftsprüfer und Notar kontaktieren: Der Notar händigt eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen aus, darunter auch die vom Wirtschaftsprüfer geprüfte letzte Bilanz.

Check, ob die Bilanz (Bilanzstichtag) älter als 8 Monate ist: In diesem Falle müsste eine Zwischenbilanz aufgestellt werden.

Notartermin und Berichterstattung durch den Wirtschaftsprüfer: Bei dem Notar muss ein Termin zu Beurkundung gemacht werden. Zuvor muss die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer abgeschlossen sein.

Eigenkapital prüfen – am besten gemeinsam mit dem Steuerberater: Das Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen und Bilanzgewinn) muss mindestens EUR 25.000,00 betragen.

Wirtschaftsprüfer und Notar kontaktieren: Der Notar händigt eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen aus, darunter auch die vom Wirtschaftsprüfer geprüfte letzte Bilanz.

Check, ob die Bilanz (Bilanzstichtag) älter als 8 Monate ist: In diesem Falle müsste eine Zwischenbilanz aufgestellt werden.

Notartermin und Berichterstattung durch den Wirtschaftsprüfer: Bei dem Notar muss ein Termin zu Beurkundung gemacht werden. Zuvor muss die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer abgeschlossen sein.

Eigenkapital prüfen – am besten gemeinsam mit dem Steuerberater: Das Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen und Bilanzgewinn) muss mindestens EUR 25.000,00 betragen.

Wirtschaftsprüfer und Notar kontaktieren: Der Notar händigt eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen aus, darunter auch die vom Wirtschaftsprüfer geprüfte letzte Bilanz.

Check, ob die Bilanz (Bilanzstichtag) älter als 8 Monate ist: In diesem Falle müsste eine Zwischenbilanz aufgestellt werden.

Notartermin und Berichterstattung durch den Wirtschaftsprüfer: Bei dem Notar muss ein Termin zu Beurkundung gemacht werden. Zuvor muss die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer abgeschlossen sein.

Sobald die Eintragung erfolgt ist, sollte umgehend der Außenauftritt (Impressum, Verträge, Rechnungen etc.) von „UG (haftungsbeschränkt)“ auf „GmbH“ umgestellt werden.


Wie hoch sind die Kosten für die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer?


Hierauf gibt es leider keine allgemeingültige Antwort, da das Honorar von vielen Faktoren abhängt. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass Wirtschaftsprüfer, die diese Prüfung häufiger durchführen, günstiger sind.

Ich habe bereits viele Unternehmen bei der Umwandlung von einer UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH mit Gesellschaftsmitteln begleitet. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie einen Wirtschaftsprüfer benötigen, der Ihre Bilanz prüft. Ich stehe auch kurzfristig gerne zur Verfügung.

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Ich bin für Vielfalt und Chancengleichheit unabhängig von Alter, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Handicap, kultureller Herkunft, Nationalität und sexueller Orientierung. In meinen Ausführungen verwende ich die maskuline Form. Dies dient ausschließlich der Lesbarkeit; ich beziehe stets alle Menschen ein.

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